Schwerbehinderung: Pauschbetrag 2026 bei Behinderung bereits ab dem GdB 20 – Tabelle

Schwerbehinderung: Pauschbetrag 2026 bei Behinderung bereits ab dem GdB 20 – Tabelle

Menschen mit einer anerkannten behinderung erhalten in Deutschland steuerliche erleichterungen in form von pauschbeträgen. Diese regelung soll die außergewöhnlichen belastungen ausgleichen, die durch die behinderung entstehen. Bisher galt eine mindestgrenze von einem grad der behinderung von 50 oder bestimmte merkzeichen, um diese vorteile in anspruch nehmen zu können. Mit den änderungen, die schrittweise eingeführt wurden und sich bis 2026 auswirken, wurde die zugangsschwelle deutlich gesenkt. Bereits ab einem GdB von 20 können betroffene nun von einem pauschbetrag profitieren, was für viele menschen mit einer leichteren behinderung eine wesentliche verbesserung darstellt.

Den Begriff des GdB für Menschen mit Behinderung verstehen

Definition und feststellung des grades der behinderung

Der grad der behinderung ist ein maß für die schwere einer behinderung und wird in zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben. Die feststellung erfolgt durch das versorgungsamt auf grundlage eines ärztlichen gutachtens. Dabei werden die versorgungsmedizinischen grundsätze herangezogen, die verschiedene gesundheitliche beeinträchtigungen bewerten und einordnen.

Abstufungen und ihre bedeutung

Die verschiedenen GdB-stufen haben unterschiedliche rechtliche konsequenzen:

  • GdB 20 bis 40: behinderung ohne schwerbehinderung
  • GdB 50 bis 100: schwerbehinderung mit entsprechendem ausweis
  • Zusätzliche merkzeichen wie G, aG, B, H oder Bl erweitern die rechte und vergünstigungen

Bedeutung für steuerliche vergünstigungen

Während früher nur schwerbehinderte menschen mit einem GdB ab 50 automatisch einen pauschbetrag erhielten, öffnet die reform den zugang zu steuerlichen entlastungen bereits bei niedrigeren graden. Dies betrifft eine deutlich größere personengruppe und erkennt an, dass auch leichtere behinderungen zu finanziellen mehrbelastungen führen können. Die neuen regelungen schaffen damit eine gerechtere verteilung der steuerlichen entlastungen über das gesamte spektrum der behinderungsgrade.

Entwicklung der Berechnungskriterien für den pauschbetrag

Historische entwicklung der pauschbeträge

Die pauschbeträge für menschen mit behinderung existieren im deutschen steuerrecht seit jahrzehnten. Allerdings wurden die beträge über lange zeit nicht angepasst, was zu einer realen entwertung führte. Erst mit der reform, die 2021 in kraft trat und deren auswirkungen sich bis 2026 vollständig entfalten, erfolgte eine umfassende neugestaltung.

Neue berechnungsgrundlagen ab 2021

Die reform brachte zwei wesentliche änderungen mit sich:

  • Verdopplung der pauschbeträge für alle GdB-stufen
  • Absenkung der mindestgrenze von GdB 50 auf GdB 20
  • Wegfall der notwendigkeit des nachweises einer gehbehinderung bei GdB unter 50
  • Vereinfachung der beantragung und geltendmachung

Aktuelle tabelle der pauschbeträge

Grad der behinderungPauschbetrag bis 2020Pauschbetrag ab 2021
20nicht möglich384 Euro
30nicht möglich620 Euro
40nicht möglich860 Euro
50570 Euro1.140 Euro
60720 Euro1.440 Euro
70890 Euro1.780 Euro
801.060 Euro2.120 Euro
901.230 Euro2.460 Euro
1001.420 Euro2.840 Euro

Diese gestaffelte erhöhung berücksichtigt, dass höhere behinderungsgrade in der regel mit größeren belastungen einhergehen. Die systematik der pauschbeträge wurde damit transparenter und nachvollziehbarer gestaltet.

Fiskalische Konsequenzen für Menschen mit Behinderung mit einem GdB von 20

Konkrete steuerersparnis durch den pauschbetrag

Ein pauschbetrag von 384 Euro bei einem GdB von 20 bedeutet eine direkte minderung des zu versteuernden einkommens. Die tatsächliche steuerersparnis hängt vom persönlichen steuersatz ab. Bei einem durchschnittlichen steuersatz von 25 prozent ergibt sich eine ersparnis von etwa 96 Euro jährlich, bei höheren einkommen entsprechend mehr.

Wegfall der einzelnachweispflicht

Ein wesentlicher vorteil des pauschbetrags liegt in seiner pauschalen natur. Betroffene müssen nicht mehr jeden einzelnen aufwand nachweisen und belegen, was früher mit erheblichem bürokratischen aufwand verbunden war. Die folgenden kosten werden pauschal abgegolten:

  • Kosten für medikamente und hilfsmittel
  • Mehraufwendungen für spezielle ernährung
  • Fahrtkosten zu ärzten und therapeuten
  • Kosten für besondere kleidung oder wäsche

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen freibeträgen

Der behinderten-pauschbetrag kann mit anderen steuerlichen vergünstigungen kombiniert werden. Dazu gehören der grundfreibetrag, werbungskosten und sonderausgaben. Außergewöhnliche belastungen, die den pauschbetrag übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden, was jedoch den einzelnachweis erfordert.

Vergleich der steuerlichen Vorteile vor und nach 2026

Situation vor der reform

Vor 2021 war die lage für menschen mit einem GdB unter 50 deutlich ungünstiger. Sie hatten nur dann anspruch auf einen pauschbetrag, wenn zusätzlich eine dauernde einbuße der körperlichen beweglichkeit oder eine typische berufskrankheit vorlag. Dies führte zu folgenden problemen:

  • Hohe nachweishürden und bürokratischer aufwand
  • Viele betroffene verzichteten auf die geltendmachung
  • Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen behinderungsarten
  • Geringe pauschbeträge, die seit jahrzehnten nicht angepasst wurden

Verbesserungen durch die aktuelle regelung

Die reform hat zu einer erheblichen verbesserung der situation geführt. Menschen mit einem GdB von 20 können nun ohne zusätzliche voraussetzungen 384 Euro geltend machen. Bei einem GdB von 40 sind es bereits 860 Euro. Dies bedeutet für viele betroffene erstmals eine spürbare steuerliche entlastung.

Langfristige perspektive bis 2026 und darüber hinaus

Die bis 2021 eingeführten änderungen gelten dauerhaft und werden voraussichtlich auch über 2026 hinaus bestand haben. Allerdings ist eine regelmäßige anpassung der beträge an die inflation wünschenswert, um die reale entlastungswirkung zu erhalten. Erste diskussionen über weitere erhöhungen laufen bereits in den zuständigen gremien.

Maßnahmen, um von den neuen Kriterien zu profitieren

Beantragung der feststellung des GdB

Wer noch keinen bescheid über den grad der behinderung hat, sollte diesen beim zuständigen versorgungsamt beantragen. Der antrag kann formlos gestellt werden, besser ist jedoch die verwendung der offiziellen formulare. Folgende unterlagen sind erforderlich:

  • Ausgefülltes antragsformular
  • Ärztliche befunde und diagnosen
  • Behandlungsnachweise und gutachten
  • Angaben zu behandelnden ärzten

Geltendmachung in der steuererklärung

Der pauschbetrag wird in der anlage außergewöhnliche belastungen der einkommensteuererklärung eingetragen. Dafür ist lediglich die angabe des GdB und gegebenenfalls der merkzeichen erforderlich. Der bescheid des versorgungsamtes muss dem finanzamt vorgelegt werden, in der regel genügt eine kopie bei erstmaliger beantragung.

Rückwirkende geltendmachung

Wurde der GdB rückwirkend festgestellt, kann auch der pauschbetrag rückwirkend geltend gemacht werden. Steuerbescheide können innerhalb der einmonatsfrist oder durch einspruch geändert werden. Bei bereits bestandskräftigen bescheiden ist eine korrektur für die vergangenen vier jahre möglich.

Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Reform des pauschbetrags

Entlastung für betroffene haushalte

Die reform führt zu einer spürbaren finanziellen entlastung für mehrere hunderttausend haushalte in Deutschland. Besonders familien mit kindern mit behinderung profitieren, da der pauschbetrag auch für kinder beantragt werden kann und auf die eltern übertragen werden darf.

Gesellschaftliche anerkennung

Über die rein finanzielle dimension hinaus stellt die reform auch eine gesellschaftliche anerkennung der besonderen belastungen dar, die mit einer behinderung einhergehen. Sie sendet das signal, dass auch leichtere beeinträchtigungen ernst genommen werden und unterstützung verdienen.

Fiskalische kosten und gegenfinanzierung

Die ausweitung und erhöhung der pauschbeträge verursacht dem staat mehrkosten in dreistelliger millionenhöhe jährlich. Diese werden jedoch als gerechtfertigt angesehen, da sie der gleichstellung und inklusion dienen. Eine gegenfinanzierung durch andere steuererhöhungen war nicht erforderlich, da die mehrausgaben im rahmen der allgemeinen haushaltsentwicklung aufgefangen werden konnten.

Die reform der behinderten-pauschbeträge stellt einen wichtigen schritt zu mehr steuergerechtigkeit dar. Durch die absenkung der mindestgrenze auf einen GdB von 20 und die verdopplung der beträge werden deutlich mehr menschen erreicht und spürbar entlastet. Die vereinfachte handhabung ohne einzelnachweispflicht reduziert zudem den bürokratischen aufwand erheblich. Betroffene sollten prüfen, ob sie die voraussetzungen erfüllen und den pauschbetrag in ihrer steuererklärung geltend machen. Die langfristige beibehaltung dieser regelung und mögliche weitere anpassungen werden die situation von menschen mit behinderung nachhaltig verbessern.

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